Skip to main content

Totalschaden mit dem Leasing Auto, wie gehts weiter?

Wer als Leasingnehmer mit seinem Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, muss unter Umständen mit sehr hohen Kosten rechnen: Der Anbieter kann daraufhin den Vertrag theoretisch und auch praktisch kündigen, wenn er eine „schwerwiegende Vertragsstörung“ geltend macht. Danach würde er den finanziellen Ausgleich für das unbrauchbare Fahrzeug verlangen. Zwar verfügt der Leasingnehmer regelmäßig über eine Vollkaskoversicherung, doch diese kommt für einen so starken Schaden nicht vollständig auf. Die entstehende Lücke deckt die GAP-Versicherung, die Leasingnehmer aber gesondert abschließen müssen. Sie käme auch für den Schaden bei einem Diebstahl auf.

Was ist eine „schwerwiegende Vertragsstörung“?

Der Leasinggeber wird diesen Begriff in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher definieren. Die schwerwiegende Vertragsstörung bedeutet bei allen Verträgen quasi den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Im Leasingbereich wäre sie auch gegeben, wenn der Leasingnehmer seine Raten nicht bezahlt, doch die Szenarien Totalschaden und Diebstahl zählen ebenfalls dazu. Da das Fahrzeug in diesen Fällen nicht mehr genutzt werden kann bzw. gar nicht mehr vorhanden ist, entfällt damit die vertragliche Grundlage für den Leasingvertrag. Der Leasinggeber kann ihn also kündigen und vollständigen Schadenersatz verlangen.

Die Rechtsgrundlage für eine schwerwiegende Vertragsstörung ist der § 313 BGB. Eine Geschäftsgrundlage ist die beim Abschluss gemeinsame Vorstellung der beiden Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand, im Falle des Leasingfahrzeugs also die Nutzung durch den Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasingrate und die Rückgabe mit nicht mehr als üblichen Abnutzungserscheinungen nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage tritt ein, wenn sich diese Voraussetzungen irreversibel ändern. Das ist bei einem Totalschaden der Fall. Der § 313 BGB stellt hierzu fest, dass es der benachteiligten Partei nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten. Sie darf ihn also kündigen. Davon unbenommen ist der Schadenersatzanspruch des Leasinggebers, der sich aus den §§ 280 ff. BGB ergibt.

Totalschaden mit dem Leasing Auto

Totalschaden mit dem Leasing Auto

Werbung

Wie schützt die GAP-Versicherung den Leasingnehmer?

Die GAP-Versicherungsleistung deckt die Lücke zwischen Vollkaskoleistung und Totalausfall durch Totalschaden oder Diebstahl. Leasingnehmer müssen die GAP-Versicherung nur selten zwingend (vom Leasinggeber verlangt) abschließen, in der Regel können sie sich freiwillig dafür entscheiden. Der Abschluss ist bei höherwertigen Fahrzeugen durchaus zu empfehlen. Natürlich zahlt auch die Vollkaskoversicherung, doch es bleibt eine Deckungslücke zwischen dem Ablösewert des Leasingfahrzeugs und dem Wiederbeschaffungswert, den die Vollkaskoversicherung ersetzt.

Die Leasinggesellschaft kalkuliert eben nicht mit dem Wiederbeschaffungswert, sonst müssten die Leasingraten viel höher ausfallen. Die GAP-Versicherung bezieht sich aber nur auf das Fahrzeug, nicht auf sonstige Folgekosten des Leasinggebers. Das können Abmeldekosten und Gebühren für eine Überschreitung der vereinbarten Laufleistung sein. Diese Kosten sind allerdings in der Regel zu verkraften, sie wären außerdem auch ohne Totalschaden entstanden, so weit sie nicht in der Leasingrate enthalten waren (Abmeldekosten).

Ein Beispiel für den Nutzen der GAP-Versicherung könnte so aussehen:

  • Das geleaste Fahrzeug ist ein Neuwagen und kostet zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Leasingnehmer 35.990 Euro.
  • Der Leasingvertrag läuft über 48 Monate, der Leasingnehmer zahlt 5.400 Euro an.
  • Nach 15 Monaten erleidet er den Unfall mit Totalschaden. Der per Gutachten festgestellte Wiederbeschaffungswert liegt bei 25.000 Euro. Es ist der Wert, den der Wagen direkt vor dem Unfall hatte.
  • Die Vollkaskoversicherung zahlt diesen Wiederbeschaffungswert.
  • Die Ablöseforderung der Leasinggesellschaft liegt aber nach 15 Monaten bei 27.653 Euro. Dahinter steckt die Kalkulation, dass die Leasinggesellschaft das Fahrzeug auch nach der Rückgabe noch verwerten kann und dem Leasingnehmer nicht die vollständigen Kosten für den Wertverlust aufbürdet, um die Leasingraten günstig gestalten zu können.
  • Die Differenz von 2.653 Euro übernimmt die GAP-Versicherung.

Weitere Leistungen einer GAP-Versicherung

GAP-Versicherungen können noch mehr leisten. So übernehmen sie teilweise die Kosten für denjenigen Teil der Anzahlung, den der Leasingnehmer bis zum Unfall noch nicht verbraucht hatte. Dieser Teil wäre verloren. Auch die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, Bergungs-, Übernachtungs- und Reisekosten nach dem Unfall (oder Diebstahl) sowie Kosten für ein Ersatzfahrzeug können enthalten sein. Leasingnehmer müssen entsprechende Vertragsangebote auf die enthaltenen Leistungen überprüfen.

Werbung

Ähnliche Beiträge

China schwächelt BYD drängt jetzt nach Deutschland (Bild mit KI erstellt)

China schwächelt: BYD drängt jetzt nach Deutschland

BYD sucht neuen Schwung: Weil es in China aktuell nicht rund läuft, rückt Deutschland stärker in den Fokus BYD steht zuletzt gleich von zwei Seiten unter Beobachtung: Auf der einen Seite berichten Marktkommentare über schwächere Auslieferungsdynamik im chinesischen Heimatmarkt und den Druck, Umsatz und Wachstum zu stabilisieren; auf der anderen Seite wächst in Europa – und damit auch in Deutschland – die Aufmerksamkeit, ob dadurch mehr Fahrzeuge offensiver hierher geschoben werden. Das lässt sich neutral so einordnen: Wenn ein Hersteller in einem Kernmarkt weniger Rückenwind spürt, steigt in der Regel die Motivation, andere Regionen stärker zu bearbeiten – das ist […]

weiterlesen
Januar 2026 im Überblick: Weniger Neuzulassungen, mehr Elektro- und Hybridanteil in Deutschland (Bild mit KI erstellt)

Januar 2026 im Überblick: Weniger Neuzulassungen, mehr Elektro- und Hybridanteil in Deutschland

Der Automarkt ist mit einem Dämpfer ins Jahr 2026 gestartet: Im Januar 2026 wurden in Deutschland 193.981 Personenkraftwagen neu zugelassen. Das waren 6,6 % weniger als im Januar des Vorjahres. Solche Monatsvergleiche sind zwar immer auch von Saison- und Basiseffekten geprägt, aber als Signal wirkt es trotzdem: Der Markt tritt erst einmal auf die Bremse. Auffällig ist dabei vor allem die Verschiebung zwischen gewerblichen und privaten Zulassungen. Knapp sieben von zehn neuen Pkw (69,8 %) gingen auf gewerbliche Halterinnen und Halter zurück, was gegenüber dem Vorjahr sogar einem Plus von 2,1% entspricht. Private Zulassungen lagen dagegen bei 30,2 % und […]

weiterlesen
Neue Umweltprämie: Welche Fahrzeuge werden gefördert – und worauf du wirklich achten solltest (Bild mit KI erstellt)

Umweltprämie: Welche Fahrzeuge werden gefördert – und worauf du wirklich achten solltest

Wenn du bei „Umweltprämie“ gerade das Gefühl hast, alle reden darüber – aber niemand sagt so richtig, welche Autos am Ende wirklich gefördert werden: Willkommen im Club. Die gute Nachricht: Man kann das Thema ziemlich gut sortieren, wenn man zwei Dinge trennt: (1) Welche Antriebsarten sind grundsätzlich im Förder-Fokus? und (2) Welche Bedingungen entscheiden im Einzelfall, ob genau dein Wunschmodell durchrutscht oder nicht? Neuzulassung, Antriebsart & Co.: So findest du schnell raus, ob dein Wunschauto förderfähig ist In diesem Blogartikel bekommst du genau das: einen verständlichen Überblick (ohne Amtsdeutsch), ein paar typische Stolperfallen – und eine kleine Checkliste, damit du beim Autokauf oder Leasing nicht […]

weiterlesen
Umweltprämie bis zu 6.000 Euro für Elektroautos in Deutschland (Bild mit KI erstellt)

Umweltprämie bis zu 6.000 Euro für Elektroautos in Deutschland

Die aktuelle Umweltprämie 2026 im Überblick Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos. Die neue Umweltprämie richtet sich gezielt an private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Anders als frühere Programme handelt es sich um einen direkten staatlichen Zuschuss, der unabhängig von Herstellerprämien gezahlt wird. Je nach Einkommen, Familiensituation und Fahrzeugtyp beträgt die Förderung zwischen 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro. Die Prämie gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Wer hat Anspruch auf die Umweltprämie? Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. […]

weiterlesen
Billiges Motoröl, eine gute Alternative (Bild mit KI erstellt)

Billiges Motoröl, eine gute Alternative zum teuren Markenprodukt?

Billiges Motoröl aus dem Baumarkt oder Discounter wirkt schnell wie eine attraktive Alternative zum teuren Markenprodukt – gerade bei hohen Laufleistungen oder häufigen Ölwechseln. Ob das tatsächlich sinnvoll ist, hängt aber weniger vom Namen auf dem Kanister als von den Freigaben und Spezifikationen ab, die das Öl erfüllt. Was unterscheidet billiges von teurem Motoröl? Motoröle müssen technische Normen (z.B. SAE‑Viskosität, ACEA‑Spezifikation, herstellerspezifische Freigaben wie VW 507.00 oder MB 229.5) erfüllen, damit sie den Motor zuverlässig schmieren und vor Verschleiß schützen. In Tests zeigte sich mehrfach, dass viele günstige No‑Name‑Öle die gleichen Normen erfüllen wie bekannte Markenprodukte und im Labor durchaus […]

weiterlesen
LED Leuchtmitteltausch am Auto (Bild mit KI erstellt)

Alles zur Umrüstung auf LED Leuchtmittel, Vor- und Nachteile

Die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel am Kfz kann Sicht und Sicherheit deutlich verbessern, spart Strom und sorgt für eine moderne Optik, ist aber rechtlich streng geregelt und erfordert eine sorgfältige Produktauswahl. Wer umrüstet, muss neben Kosten und Einbauaufwand vor allem auf Straßenzulassung und korrekte Montage achten, um keine Probleme mit TÜV, Polizei oder Versicherung zu riskieren. Warum LED am Auto überhaupt nachrüsten? LED-Scheinwerfer und -Leuchtmittel bieten in vielen Fällen eine deutlich bessere Ausleuchtung der Fahrbahn als klassische Halogenscheinwerfer und können Kontraste vor allem bei Nacht und Nässe verbessern. Moderne LED-Nachrüstsätze sind so abgestimmt, dass sie ein sehr helles, weißes Licht mit […]

weiterlesen

Kommentare



Rainer Oertel 9. Dezember 2019 um 13:24

Ich bin gerade auf dem Weg ein Kfz Renault Talisman TCeEDC GPFinkl. Wartung +Verschleiß zuLeasen.
Der Kontakt mit der Firma Mulfinger kam über Sie zustande.
Bruttolistenpreis 38050,00
Kaufpreis. 37396,00
O,ok Anzahlung
24 Monate
Rate Brutto 110,35
Ich würde zur Voll und Teilkasko dann gern noch die GAP abschließen wäre ich dann perfekt abgesichert und welche Kosten wären das noch zusätzlich

Antworten

Sie können uns hier gerne einen Kommentar hinterlassen.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *